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GENF – Der ehemalige Pressesprecher der Genfer Moschee legt beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Rekurs ein. Experten räumen diesem nur «geringe Chancen» ein.
Das Gesuch von Hafid Ouardiri fordert den Gerichtshof auf, die Unvereinbarkeit des Minarett-Verbotes mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte zu bestätigen, wie der Anwalt Pierre de Preux gegenüber «TSR» erklärt. Der Genfer Jurist Pierre de Preux ist einer von fünf schweizerischen, französischen und belgischen Anwälten, die Ouardiri vertreten.
Das Verbot der Minarette verstosse gegen die Konvention, da es sich nur auf eine Religion beziehe und nicht auf alle. Die Klage in Strassburg sei die «Antwort auf die Gewalt, welche die Initiative ausgelöst hat», sagte Ouardiri in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens.
Er macht geltend, die Schweiz habe mit der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention akzeptiert, dass gewisse fundamentale Werte unter die Kontrolle einer höheren Autorität fielen, das heisst unter jene des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Nicht verhandelbare Werte
Diese Werte seien nicht verhandelbar, auch nicht durch das Volk, erklärte Anwalt de Preux. Wenn das Strassburger Gericht seinem Klienten Recht gebe, könne das Minarett-Verbot in der Schweiz nicht vollzogen werden.
Die Schweiz habe den Europäischen Konvention für Menschenrechte zugestimmt und dies sei höher einzuordnen als ein Volksentscheid. Auch wenn das Volk der Souverän sei, sagt der Genfer. Falls das Gericht Ouardiri Recht gibt, würde das bedeuten, dass das Schweizer Minarett-Verbot für ungültig erklärt werden würde, erklärt de Preux.
Zwei grosse Hindernisse für erste Beschwerde
Gemäss dem Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel, ehemals Präsident der Europäischen Kommission für Menschenrechte und derzeit Richter am Jugoslawien-Tribunal in Den Haag, stehen die Chancen für die Beschwerde nicht besonders gut. Trechsel sprach gegenüber der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens von zwei grossen Hindernissen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nur eine Art Notbremse. Zuerst müssten alle Instanzen in der Schweiz bis hin zum Bundesgericht angerufen werden. Zudem seien die Beschwerdeführer persönlich vom Minarett-Verbot gar nicht betroffen, weil ihnen kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt wurde.
Spätere Gesuche eher erfolgreich
Ein weiterer Rechtsexperte, der Berner Rechtsprofessor Walter Kälin, rechnet damit, dass die Schweiz schlussendlich das Minarett-Verbot aufheben wird. Denn ihr droht ein Rechtsstreit.
«Wegen ein paar Minaretten weniger wird die Schweiz nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention verzichten», zeigt sich der Experte für Völkerrecht überzeugt.
Ähnlich argumentierte der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer in einem Interview mit der «Berner Zeitung». Falls Schweizer Muslime vom Europäischen Menschenrechtsgericht Recht bekämen, würde die Schweiz den Verbotsartikel «ziemlich sicher nicht mehr anwenden», sagt er. (SDA/gca)







