Die Grundsätze des Islam, die fünf Säulen, die zu erfüllen jeder Muslim verpflichtet ist, sind:

  • Das Glaubensbekenntnis Schahada (شهادة ):
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Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer (dem einzigen) Gott und Muhammad ist der Gesandte Gottes. (s.o.) Die Schiiten, welche eine sektische Abspaltung des Islam sind, fügen in der Regel noch den Satz hinzu: und Ali ist der Freund Gottes. Gemeint ist hier Ali ibn Abi Talib(r).

Im Sufismus (islamisch-sektische Mystik) wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt bzw. Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit).
Das Aussprechen der Schahada in ehrlicher Absicht (niyya) reicht aus, um Muslim zu werden. Sie ist auch das Erste, was einem Neugeborenem ins Ohr geflüstert wird, und der letzte Gruß an einen Sterbenden.

  • Das Gebet Salah (صلاة ) ist religiöse Pflicht.
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Es wird zu festgelegten Zeiten verrichtet, zu denen der Muezzin ruft: in der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, abends und nach Einbruch der Nacht.
Zuvor erfolgt die rituelle Reinigung (arabisch: “wudu” ;persisch: “âbdast”) mit reinem Wasser. Sollte dieses nicht in ausreichender Menge zu Verfügung stehen oder als Trinkreserve benötigt werden, wird symbolisch Sand oder Staub verwendet (tayammum). Das Zusammenlegen oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen gestattet, z. B. auf Reisen. Am Freitag muss das Mittagsgebet (Freitagsgebet) in der Gemeinschaft (das Gebet in der Moschee ist nicht Pflicht, zwingend ist für das Freitagsgebet die Gemeinschaft) stattfinden, dann (oder davor) wird auch gepredigt (Khutba). Viele Muslime beten oder sollten aber auch sonst möglichst in der Moschee beten. Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für alle männlichen erwachsenen Muslime.

  • Die Almosensteuer: Zakât (زكاة ).
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Die Erträge werden für Bedürftige, Kranke, Befreiung Gefangener, den Dschihad oder zum Aufbau religiöser Schulen verwendet. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5-10% ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen). Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht erlaubten Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer (Charadsch) und die Kopfsteuer (Dschizya), die von Nichtmuslimen in islamischen Gesellschaften als Gegenleistung für ihre Duldung verlangt wird. Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zu Gute kommen.

  • Das Fasten Saum (صوم ).
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Im Monat Ramadan, der sich jedes Jahr um 10 Tage verschiebt, wird von Beginn der Morgendämmerung – wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann (2:187) – bis zum vollendeten Sonnenuntergang gefastet, nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und manche andere Enthaltsamkeit im Verhalten geübt. Das Fasten wird nicht aus gesundheitlichen Gründen befolgt, sondern um Gottes Befehl während des Tages zu genügen. Insofern ist das oft praktizierte ausgiebige Fastenbrechen bei Nacht zwar nicht unbedingt ideal, verletzt jedoch auch nicht die religiöse Pflicht. Oft bricht man das Fasten mit einer Dattel und einem Glas Milch, nach Vorbild des Propheten(s). Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens (’Īd ul-fitr) beendet.

  • Die Pilgerfahrt Haddsch (حج ).
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Einmal in seinem Leben soll der Muslim die Pilgerfahrt nach Mekka antreten, um dort die heilige Kaaba siebenmal zu umschreiten. Die Pilgerfahrt findet im letzten Mondmonat statt, und wird dann zur Pflicht für ihn, wenn er dazu in der Lage ist. Entscheidend dafür, ob die Pilgerfahrt zur Pflicht wird, sind unter anderem seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände. Die Einschränkung der ritualrechtlichten Pflicht der Pilgerfahrt ist in Sure 3, Vers 97 begründet:
…und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus (d.i. die Kaaba von Mekka) zu machen – soweit sie dazu eine Möglichkeit finden “.
Die Interpretation des hier verwendeten Ausdruckes “Möglichkeit finden” erfolgt in einem Prophetenspruch (Hadith), dessen Isnad allerdings als “schwach” eingestuft ist. Demnach ist der Besitz von Reiseproviant und Reittier die Grundvoraussetzung für die Erfüllung dieser rituellen Pflicht.